Schweigepflicht
Alle Untersuchungsergebnisse und Inhalte der Beratungsgespräche unterliegen grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht. Das gilt auch, wenn Ihr Unternehmen das Honorar für Ihre Vorsorgeuntersuchung übernimmt.
Der abschließende Gesundheitsbericht bzw. die psychologischen Testauswertungen werden ausschließlich an Ihre Privatadresse oder auf Wunsch an Ihren behandelnden Hausarzt geschickt. Ihr Arbeitgeber erhält keine Kopie davon.
Alle personenbezogenen Daten werden zur Dokumentation der Untersuchungsergebnisse und zur Kostenabrechnung elektronisch verarbeitet. Zudem werden Ihre Daten anonymisiert für statistische Auswertungen zur Sicherung von Qualitätsstandards aufbereitet.
Bei erforderlichen Analysen von Blut- oder Gewebeproben werden Ihre Daten auch an die entsprechenden medizinischen Labore übermittelt.